4. Tipp - Wann sollte man eine Erinnerung schicken?

Ich sage immer zu meinen Kunden:

Nehmen Sie Ihre eigene Zahlungsfrist ernst. Ist Ihre Zahlungsfrist 30 Tage, dann ist es nicht sinnvoll, erst nach 60 Tagen beim Kunden nachzuhaken, warum Zahlung noch nicht erfolgte. Wenn Sie Ihre eigene Zahlungsfrist ernst nehmen und entsprechend handeln, dann wird Ihr Kunde Ihre Zahlungsfrist wahrscheinlich auch ernst nehmen. 

Zahlt Ihr Kunde dennoch nicht innerhalb der gestellten Frist, dann ist mein folgender Tipp:

Rufen Sie Ihren Kunden an.

Auf diese Art haben Sie einen Kontaktmoment mit Ihrem Kunden. Fragen Sie Ihren Kunden, ob Ihr Kunde die Rechnung empfangen hat. Sie werden sich wundern, wieviele Rechnungen “sozusagen” nicht ankommen. Bei diesem Gespräch können Sie vielleicht auch direkt Zahlungsprobleme signalieren  und auch direkt eine Zahlungsregelung vereinbaren.  

Bleibt die Zahlung weiterhin aus, dann schicken Sie eine Erinnerung. Hierbei gilt:

Mit freundlichen Texten motivieren Sie zur Zahlung. 

Zahlt Ihr Kunde dann immer noch nicht, dann schicken Sie eine Mahnung. Bleibt die Zahlung dann noch immer aus, dann kann ein weiteres Telefongespräch vielleicht doch noch zum gewünschen Resultat führen.  

Ich habe täglich Kontakt mit Schuldnern. Was auffällt ist, dass Schuldner oft die Übersicht verloren haben und aufgrund der vielen unbezahlten Rechnungen den Kopf in den Sand stecken.

Resultat: Alle Rechnungen werden auf einen Stapel gelegt. Aus diesem Grund hat es auch keinen Sinn, 5 oder 6 Mahnungen zu schicken. Rufen Sie Ihren Kunden lieber an.  

Sollten Sie alles versucht haben und bleibt die Zahlung immer noch aus, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Ganz gleich, ob Sie sich für Pré-Inkasso oder Inkasso entscheiden.

Wir sind uns darüber bewusst, dass Ihr schlecht zahlender Kunde von heute, Ihr sehr geschätzer Kunde von Morgen sein kann.

Unsere Arbeitsweise sorgt dafür, dass die Geschäftsbeziehung mit Ihren Kunden intakt bleibt. 

Cases

Jede Situation ist anders und für jede Forderung gibt es einen anderen Grund. Ich möchte Sie gerne in die Inkassowelt mitnehmen. Nicht aus Sensationsgründen, sondern um Ihnen zu zeigen, dass es auch anders geht. Diese Fälle wurden von uns behandelt.