5. Tipp - Deutscher Titel – Vollstreckung in den Niederlanden
Die Vollstreckung aus einem deutschen Titel ist innerhalb von Europa relativ einfach. Dafür sorgt die Europäische Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen (EuGVVO). Aus einem deutschen Titel kann aufgrund dieser Verordnung direkt vollstreckt werden. Voraussetzung ist, dass dem Urteil eine Bescheinigung zur Vollstreckbarkeit nach Art. 53 EuGVVO beigefügt wird. Diese Bescheinigung stellt das Gericht aus, dass das Urteil erlassen hat.
Die Vollstreckungsbescheinigung nach Art 53 EuGVVO ist etwas anderes als die Vollstreckungsklausel!
In den Niederlanden wird die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher betrieben. Der Gerichtsvollzieher stellt den deutschen Titel und die Vollstreckungsbescheinigung zu und fordert den Schuldner unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung auf.
Eine Übersetzung des deutschen Urteils ist zunächst nicht erforderlich. Der Schuldner kann jedoch (nach Zustellung) eine Übersetzung verlangen. Dann sind zunächst nur Sicherungsmaßnahmen möglich. Es kann natürlich auch direkt eine Übersetzung des Urteils mitzugestellt werden. Mit einer Maschinenübersetzung geht das schnell und kostengünstig. Die Übersetzung braucht nämlich nicht beeidigt zu sein.
Incasso Preiss arbeitet in Vollstreckungsangelegenheiten seit vielen Jahren mit Rijnland Gerechtsdeurwaarders zusammen. So können wir für Sie in den ganzen Niederlanden vollstrecken. Eine Akte, ein Ansprechpartner.
Cases
Jede Situation ist anders und für jede Forderung gibt es einen anderen Grund. Ich möchte Sie gerne in die Inkassowelt mitnehmen. Nicht aus Sensationsgründen, sondern um Ihnen zu zeigen, dass es auch anders geht. Diese Fälle wurden von uns behandelt.