6. Tipp - AGB korrekt vereinbaren

Beim Auslandsgeschäft sind Ihre Lieferanten-AGB von großer Wichtigkeit. In Ihren AGB steht nämlich u.a., dass Sie alle Klagen vor Ihrem eigenen Gericht, also an Ihrem Gerichtsstand in Deutschland, erheben können. Liefern Sie in die Niederlande und Ihr niederländischer Kunde bezahlt nicht, können Sie dann bei sich zuhause einen Mahnbescheid beantragen oder Zahlungsklage einreichen. Das Verfahren läuft in Ihrer Sprache, den Forderungseinzug können Sie selbst betreuen oder Ihren vertrauten Hausanwalt einschalten. Für die Gerichts- und Anwaltskosten gelten die deutschen Regelungen, also z.B. geringe Kosten bei kleinen Forderungen. Ein deutscher Mahnbescheid oder ein deutsches Urteil können anschließend relativ einfach in den Niederlanden vollstreckt werden.

Das funktioniert aber nur, wenn Ihre AGB richtig vereinbart werden. Im Auslandsgeschäft müssen die AGB im allgemeinen dem Vertragspartner zugänglich gemacht werden. Eine reine Verweisung, z.B. auf dem Angebot reicht nicht aus. Kommt das Geschäft z.B. per E-Mail zustande, sollten die AGB beigefügt oder jedenfalls mit einem (permanenten) Link zugänglich gemacht werden. Bei einem webshop-Ankauf sollten die AGB über eine Checkbox mit Link und pdf download Möglichkeit vom Käufer akzeptiert werden. Und bei einem Vertrag im klassischen Sinne sollten die AGB in Bezug genommen und als Anlage beigefügt werden.

Es empfiehlt sich, die Gerichtsstandsklausel (ebenso wie andere wichtige Klauseln) in den eigentlichen Angebotstext mit aufzunehmen. Auch ein Abdruck im Fußtext des Angebots und/oder in der Unterschriftszeile bei E-Mails ist sinnvoll.

Wird der deutsche Gerichtsstand nicht wirksam vereinbart, muss man bei offenen Forderungen in vielen Fällen in den Niederlanden klagen.

Cases

Jede Situation ist anders und für jede Forderung gibt es einen anderen Grund. Ich möchte Sie gerne in die Inkassowelt mitnehmen. Nicht aus Sensationsgründen, sondern um Ihnen zu zeigen, dass es auch anders geht. Diese Fälle wurden von uns behandelt.